Steuerberatung
Ich wurde 1976 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen zum Steuerberater bestellt und vereidigt. Gleichzeitig ist die Befugnis zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, also die Steuerberatung, eine Vorbehaltsaufgabe des WP.
Die Steuerberatung gliedert sich in meiner Kanzlei in die drei nachstehenden Hauptbereiche:
Deklaration
- Finanzbuchhaltung (FIBU) einschließl. Kostenrechnung
- Lohnbuchhaltung
- Handels- und Steuerbilanzen
- Steuererklärungen
Vertretung
- außergerichtliche Rechtsbehelfe
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Klage zum Finanzgericht
- Revision zum Bundesfinanzhof
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Anträge aller Art im Besteuerungsverfahren
Beratung
Die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten wird von mir ganzheitlich aufgefasst, d.h. ich möchte die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Ziele meiner Mandanten in Einklang mit den rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen bringen.
Private Einzelpersonen und Personengemeinschaften |
Unternehmen der privaten und öffentlichen Hände |
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| Einkommensteuerliche Beratung |
Existenz- und Gründungsberatung |
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| Lohnsteuerberatung |
Vertragsberatung |
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| Eigenheimzulage |
Finanzierungsberatung |
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| Investitionen |
Umwandlung |
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| Spekulationen |
Aufnahme/Ausscheiden von Gesellschaftern |
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| Erbschaft-/Schenkungssteuer |
Kauf-/Verkaufsberatung |
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| Grunderwerbsteuer |
Sanierung |
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| Dynamisches Testament |
Unternehmensnachfolge |
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